Der „goldene“ und der „grüne“ Weg

Seit Beginn wird bei Open Access zwischen dem sogenannten „goldenen Weg“ und „grünen Weg“ des Open-Access-Publizierens unterschieden. Meint der „goldene Weg“, die Primärpublikation in einer Open-Access-Zeitschrift bzw. in einem Open-Access-Verlag zu veröffentlichen, sieht der „grüne Weg“ vor, den wissenschaftlichen Text parallel oder nachträglich auf einem Dokumentenserver zu archivieren.

Goldener Weg

Wann immer möglich, sollten Primärpublikationen im Open Access veröffentlicht werden. Hierbei ist zu prüfen, welche Publikationsorte (insbesondere peer-reviewed-Zeitschriften) eine entgeldfreie Nutzung ermöglichen, um den sogenannten „goldenen Weg des Open-Access-Publizieren“ umzusetzen.

Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) listet knapp 15.000 Zeitschriften auf. Parallel wird empfohlen, die Liste zum Predatory Publishing zu prüfen, um zu verhindern, dass Beiträge bei sogenannten „Raubverlagen“ publiziert werden.

Es wird empfohlen, bereits bei der Antragstellung von Forschungsprojekten Mittel für Publikationen im Open Access zu beantragen, da mittlerweile viele Wissenschaftsverlage die OpenChoice-Option gegen eine Gebühr (engl. article processing charges) vorsehen.

Allerdings gilt es im Falle von Bezahlmodellen zu klären, in wie weit die Mittel zwingend notwendig sind oder alternative Möglichkeiten einer entgeldfreien Verbreitung bestehen (andere Verlage bzw. „grüner Weg“ des Open-Access-Publizierens“).

Grüner Weg

Der „grüne Weg des Open-Access-Publizierens“ wird auch als Selbst-Archivierung bezeichnet. Dabei werden – sofern es urheberrechtlich möglich ist – von den wissenschaftlichen Texten die Preprints noch vor ihrer Veröffentlichung frei zugänglich gemacht bzw. auch parallel oder nachträglich – nach einer sogenannten Embargo- oder Karenzzeit – auf sog. Repositorien archiviert.

Der wesentliche Vorzug von solchen Repositorien – gegenüber dem Verfügbar-Machen auf der institutseigenen Webseite oder Portalen wie ResearchGate – ist, dass dort archivierte Texte mit den Metadaten (Angaben zu Autor*innen, Abstract, Keywords, Angabe zum Veröffentlichungsort etc.) versehen und damit in einer Datenbankumgebung recherchierbar und auch langfristig über eine URN/DOI auffindbar sind.

Mittlerweile existieren neben den universitären Dokumentenservern auch viele fachspezifische Repositorien. Eine Übersicht bietet hier OpenDOAR.

Publikationen, die an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt entstanden sind, können auf dem Open Access Repositorium Share_it veröffentlicht werden.

Für die einzelnen Fachbereiche und -gebiete der Hochschule Magdeburg-Stendal relevante Dokumentenserver sind:


Bei der Selbstarchivierung von Preprints, Postprints oder der „publizierten Fassung“ (publisher’s version) der Zeitschriftenartikel oder Buchbeiträge ist allerdings zu beachten, in wie weit dies mit dem Publikationsvertrag oder den allgemeinen Verlagspolicies vereinbar ist und welche Regularien dort fixiert sind. Dies lässt sich zusätzlich überprüfen auf Sherpa Romeo oder durch eine Anfrage direkt beim Verlag.

Generell gilt:

  • Publikationen, die im Rahmen öffentlich geförderter Drittmittelprojektes entstanden und in einer Zeitschrift erschienen sind, dürfen seit 2014 gemäß § 38 Absatz 4 UrhG bereits 12 Monate nach dem Erscheinen die akzeptierte Manuskriptversion (d.h. die letzte Version vor dem Layout) frei zugänglich gemacht werden, wenn zudem ein Link auf die Originalquelle angegeben wird.
  • Artikel, die in einem Open-Access-Journal und/oder unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden - oder wenn im Verlagsvertrag nur das einfache, nicht aber exklusive Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten wurde – sind ohne Embargofristen archivierbar.

Neben der Zweitveröffentlichung von Artikeln können auf Repositorien auch andere Publikationsformate (Vorträge, Poster, Reports sowie Tagungs- oder Forschungsberichte etc.) eingestellt werden und ebenso Qualifikationsarbeiten.

Weitere Informationen zu Open Access bietet die Plattform open-access.net mit Hinweisen generell zu Open Access und speziell für verschiedene Zielgruppen (u.a. Autor*innen, Bibliotheken, Hochschulleitungen) und mit Blick auf verschiedene Fächer (u.a. Erziehungswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften).

Das Projekt AuROA hat sich zum Ziel gesetzt, Musterverträge für Open-Access-Publikationen zu erstellen. Informieren Sie sich hier über den Fortschritt des Projektes, welches für 2022 die Veröffentlichung modularer Musterverträge angekündigt hat.


Wer sind die AnsprechpartnerInnen an der Hochschule?


Allgemein:

OA-Beauftrage: N.N.

Prof. Dr. habil. Günter Mey; Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Prorektorat und Kommission Forschung, Entwicklung und Transfer: N.N.


Bibliothek:

Juliane Steffens

  • Keine Stichwörter