Allgemeines
Beim Publizieren und Nutzen wissenschaftlicher Literatur müsse einige rechtliche Rahmenbedingungen beachtet und eingehalten werden.
Urheberrecht
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Zweitveröffentlichung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zweitveröffentlichung der eigenen Werke möglich. Das deutsche Urheberrechtsgesetz regelt dies in §38.
Diese besagt, dass der Urheber nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen, sein Werk anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Weiterhin müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Werk muss mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sein
- Das Werk muss in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sein
- Es darf die akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich gemacht werden
- Es darf keinem gewerblichem Zweck dienen.
- Die Quelle der Erstveröffentlichung muss angegeben werden
Lizenzen
Die Vergabe von Lizenzen ermöglicht eine rechtssichere Nutzung, insbesondere von Open Access Publikationen.