Beim Publizieren und Nutzen wissenschaftlicher Literatur müsse einige rechtliche Rahmenbedingungen beachtet und eingehalten werden.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zweitveröffentlichung der eigenen Werke möglich. Das deutsche Urheberrechtsgesetz regelt dies in §38.
Diese besagt, dass der Urheber nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen, sein Werk anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Weiterhin müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Vergabe von Lizenzen ermöglicht eine rechtssichere Nutzung, insbesondere von Open Access Publikationen.