Für Studierende wird die Benutzerkennung semesterweise automatisch durch das Immatrikulationsamt verlängert. Erfolgt für das anschließende Semester keine rechtzeitige Rückmeldung, wird der Account deaktiviert. Ansonsten endet die Zugangsberechtigung mit der Exmatrikulation.
Für Mitarbeiter:innenn gilt grundsätzlich die Zugangsberechtigung bis Beschäftigungsende. Professor:innen im Ruhestand können formlos den Account jährlich verlängern.
Für Gastdozenten/Lehrbeauftragte gilt der Account in der Regel zwei Semester. Bei Weiterbestehen des Vertrages informiert der Fachbereich das ITM und wir verlängern den Account entsprechend. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
Alle erforderlichen Anträge sind im Dokumentenarchiv unter ITM-Dokumente - Accountanträge zu finden.
Weitere Informationen: https://www.h2.de/hochschule/einrichtungen/zki/einrichtung.html#c21633