Sollten Sie die Leihfrist überschreiten, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben, erhalten Sie die 1. und 2. Mahnung an die E-Mail-Adresse, die Sie uns angegeben haben. Die 3. Mahnung erfolgt schriftlich. Mahnungen zur Rückgabe gelten 3 Tage nach Einlieferung bei der Post als zugestellt. Sie gelten auch dann als zugestellt, wenn sie an die letzte angegebene Adresse abgesandt, aber als unzustellbar zurückgekommen sind.
Mahngebühren bleiben auch dann bestehen, wenn Sie über das Internet verspätet verlängert haben. Solange Sie der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommen oder geschuldete Gebühren nicht entrichten, kann die Ausleihe weiterer Werke an Sie eingestellt und die Verlängerung der Leihfrist untersagt werden.
Mahngebühren:
Die Höhe der Gebühren* wird durch Aushang bekanntgegeben und beträgt wie im Folgenden angegeben:
*basierend auf der am 27.05.2012 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des LSA erlassenen Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Hochschulbibliotheken
Hier finden Sie die Informationen zu Bezahlmöglichkeiten.
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