Sollten Sie die Leihfrist überschreiten, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben, erhalten Sie die 1. und 2. Mahnung an die E-Mail-Adresse, die Sie uns angegeben haben. Die 3. Mahnung erfolgt schriftlich. Mahnungen zur Rückgabe gelten 3 Tage nach Einlieferung bei der Post als zugestellt. Sie gelten auch dann als zugestellt, wenn sie an die letzte angegebene Adresse abgesandt, aber als unzustellbar zurückgekommen sind.
Mahngebühren bleiben auch dann bestehen, wenn Sie über das Internet verspätet verlängert haben. Solange Sie der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommen oder geschuldete Gebühren nicht entrichten, kann die Ausleihe weiterer Werke an Sie eingestellt und die Verlängerung der Leihfrist untersagt werden.
Mahngebühren:
Die Höhe der Gebühren* wird durch Aushang bekanntgegeben und beträgt wie im Folgenden angegeben:
*basierend auf der am 27.05.2012 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des LSA erlassenen Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Hochschulbibliotheken
Verlorengegangene oder beschädigte Bücher, Datenträger, Schlüssel etc. müssen entsprechend den Regelungen der Gebührenordnung ersetzt werden.
Näheres dazu finden sie in der
Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bibliotheken
Wenden Sie sich bitte am Standort Magdeburg an Frau Kögel oder Herrn Seliger oder in Stendal an Frau Beier um Näheres zum Ersatz zu erfahren.
Empfänger: Hochschule Magdeburg-Stendal
IBAN: DE 37 8100 0000 0081 0015 03 BIC: MARKDEF1810
Für die richtige Zuordnung der Einzahlung müssen Sie als Zahlungsgrund Bibo, Ihre Benutzungsnummer und Ihren Namen angeben.
Z.B.: Bibo 055123456 Max Mustermann
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