Studierende erhalten mit der Immatrikulationsbescheinigung eine Benutzerkennung (zentraler Account) bestehend aus Benutzername und Passwort. Sie ist die Zugangsberechtigung für zentrale Dienste des ITM.
MitarbeiterInnen erhalten diese Berechtigung ohne gesonderten Antrag mit der Einstellung.
Für Studierende wird die Benutzerkennung semesterweise automatisch durch das Immatrikulationsamt verlängert. Erfolgt für das anschließende Semester keine rechtzeitige Rückmeldung, wird der Account deaktiviert. Ansonsten endet die Zugangsberechtigung mit der Exmatrikulation.
Für Mitarbeiter*innenn gilt grundsätzlich die Zugangsberechtigung bis Beschäftigungsende. Professor*innen im Ruhestand können formlos den Account jährlich verlängern.
Für Gastdozenten/Lehrbeauftragte gilt der Account in der Regel ein Semester. Bei Weiterbestehen des Vertrages informiert der Fachbereich das ITM und wir verlängern den Account um ein weiteres Semester. Es ist kein gesonderter Anttrag notwendig.
Alle erforderlichen Anträge sind im Dokumentenarchiv zu finden.