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Das Studium enthält ein praktisches Studiensemester im In- oder Ausland. Dieses kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss ersetzt werden durch ein Studiensemester im Ausland gemäß § 16. Das praktische Studiensemester umfasst eine Vollzeitbeschäftigung von 16 Wochen und kann in studienrelevanten Unternehmen und Institutionen absolviert werden. Durch die*den Studierende*n ist ein Praxisbericht anzufertigen. Die Bewertung erfolgt unbenotet. § 22 gilt entsprechend. Für den erfolgreichen Abschluss werden 30 Credits vergeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Praxissemester gemäß Absatz 1 ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von mindestens 105 Credits aus den Modulprüfungen gemäß des anliegenden Regelstudien- und Prüfungsplans. Einzelfallentscheidungen trifft auf Antrag der Prüfungsausschuss.

Bei Studierenden, die ein praktisches Studiensemester absolvieren, ist der Praxisbericht innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des praktischen Studiensemesters bei der*dem jeweiligen Betreuer*in des Praxissemesters abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Berichte werden mit „nicht erfolgreich abgeschlossen“ bewertet. Anträge auf Verlängerung des Abgabetermins sind zwei Wochen vor Ablauf des Abgabetermins bei der*dem Studiengangleiter*in schriftlich zu stellen und zu begründen. Diese Seite ist aktuell in Überarbeitung. Eine neue Version wird in Kürze verfügbar sein.