Formulare Soziale Arbeit
1. Praktisches Studiensemester BA 14
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Für die Ausstellung der staatlichen Anerkennung sind nach der Verordnung zur Ausführung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt, erschienen im GVBl. LSA Nr. 29/2016 gemäß § 11 Abs. 1 Verwaltungskosten zu erheben. Die Gebührenerhebung erfolgt nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt lfd. Nr. 74 Tarifstelle 7 und die Höhe der Gebühren nach der lfd. Nr. 1 Tarifstelle 5.2.4.
Die Ausstellung der staatlichen Anerkennung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen.
| Empfänger | Hochschule Magdeburg-Stendal |
| Institut | Deutsche Bundesbank |
| BIC | MARKDEF1810 |
| IBAN | DE78 8100 0000 0081 0015 41 |
| Verwendungszweck | Matrikelnummer, Name, Vorname, staatliche Anerkennung |
| Betrag | 60,00 Euro |
Weiterhin sind für die Staatliche Anerkennung bitte nachfolgend genannte Unterlagen einreichen:
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