...
4. Nachweisbogen begl. LV BA 22
Antrag Staatl. Anerkennung BA Soziale Arbeit
Für die Ausstellung der staatlichen Anerkennung sind nach der Verordnung zur Ausführung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt, erschienen im GVBl. LSA Nr. 29/2016 gemäß § 11 Abs. 1 Verwaltungskosten zu erheben. Die Gebührenerhebung erfolgt nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt lfd. Nr. 74 Tarifstelle 7 und die Höhe der Gebühren nach der lfd. Nr. 1 Tarifstelle 5.2.4.
Die Ausstellung der staatlichen Anerkennung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen.
| Empfänger | Hochschule Magdeburg-Stendal |
| Institut | Deutsche Bundesbank |
| BIC | MARKDEF1810 |
| IBAN | DE78 8100 0000 0081 0015 41 |
| Verwendungszweck | Matrikelnummer, Name, Vorname, staatliche Anerkennung |
| Betrag | 60,00 Euro |
Weiterhin sind für die Staatliche Anerkennung bitte nachfolgend genannte Unterlagen einreichen:
- formloser Antrag direkt an Michael Bertram-Maikath (bitte beachten!)
- tabellarischer Lebenslauf
- erweitertes Führungszeugnis im Original (nicht älter als drei Monate), "Vordruck zur Beantragung" ist bei Michael Bertram-Maikath erhältlich, bei postalischer Anforderung bitte aktuelle Postanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort angeben
- Kopie von BA-Zeugnis o. Diplomzeugnis
- Kopie von BA-Urkunde o. Diplomurkunde
- ein adressierten Rückumschlag DIN A4
Bitte teilen Sie uns eine Telefonnummer oder e-mail-Adresse mit unter der wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Bitte beachten sie, dass nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden!