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4. Nachweisbogen begl. LV BA 22

5. Wochenbericht BA 22

Antrag Staatl. Anerkennung BA Soziale Arbeit


Für die Ausstellung  der staatlichen Anerkennung sind nach der Verordnung zur Ausführung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes Sachsen-Anhalt, erschienen im GVBl. LSA Nr. 29/2016 gemäß § 11 Abs. 1 Verwaltungskosten zu erheben. Die Gebührenerhebung erfolgt nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt lfd. Nr. 74 Tarifstelle 7 und die Höhe der Gebühren nach der lfd. Nr. 1 Tarifstelle 5.2.4.
Die Ausstellung der staatlichen Anerkennung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen.


EmpfängerHochschule Magdeburg-Stendal
InstitutDeutsche Bundesbank
BICMARKDEF1810
IBANDE78 8100 0000 0081 0015 41
VerwendungszweckMatrikelnummer, Name, Vorname, staatliche Anerkennung
Betrag60,00 Euro

Weiterhin sind für die Staatliche Anerkennung bitte nachfolgend genannte Unterlagen einreichen:

  • formloser Antrag direkt an Michael Bertram-Maikath (bitte beachten!)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • erweitertes Führungszeugnis im Original (nicht älter als drei Monate), "Vordruck zur Beantragung" ist bei Michael Bertram-Maikath erhältlich, bei postalischer Anforderung bitte aktuelle Postanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort angeben
  • Kopie von BA-Zeugnis o. Diplomzeugnis
  • Kopie von BA-Urkunde o. Diplomurkunde
  • ein adressierten Rückumschlag DIN A4

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Bitte beachten sie, dass nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden!