Allgemeines

Beim Publizieren und Nutzen wissenschaftlicher Literatur müssen einige rechtliche Rahmenbedingungen beachtet und eingehalten werden.

Den Rahmen aller Handlungen bilden die entsprechenden Gesetze. Über Verträge wird beispielsweise die Beziehung zwischen Autor und Verlag geregelt und konkretisiert. 

Deutsches Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht regelt die Beziehung zwischen Schöpfer und Werk. 

Es beinhaltet insbesondere Bestimmungen zum Schutz des Werkes, Verwertungsbedingungen und Nutzungsrechte.

Zweitveröffentlichung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zweitveröffentlichung der eigenen Werke möglich.  Das deutsche Urheberrechtsgesetz regelt dies in §38.

Dieser besagt, dass der Urheber nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen, sein Werk anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Weiterhin müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Werk muss mindestens zur Hälfte mit einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sein
  2. Das Werk muss in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sein
  3. Es darf die akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich gemacht werden
  4. Es darf keinem gewerblichem Zweck dienen
  5. Die Quelle der Erstveröffentlichung muss angegeben werden

Ein Verlag kann davon abweichende Regelungen treffen, die beispielsweise eine Zweitveröffentlichung früher erlaubt.

Über die Sherpa-Romeo-Datenbank sind Verlagsregelungen systematisch abrufbar. Allerdings besteht keine Gewährleistung. Angaben sollten direkt beim Verlag überprüft werden. 

Lizenzen

Die Vergabe von Lizenzen ermöglicht eine rechtssichere Nutzung, insbesondere von Open Access Publikationen.

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